Lugano-Übereinkommen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Lugano-Übereinkommen (Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – LugÜ) werden zwei völkerrechtliche Verträge bezeichnet. Das erste LugÜ von 1988 wurde durch ein Ende 2007 unterzeichnetes gleichnamiges Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Island ersetzt.

Das Lugano-Übereinkommen gilt im Zivil- und Handelsrecht für die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen. Es zielt auf eine weitgehende Gleichstellung von Urteilen der Gerichte anderer Mitgliedsstaaten mit denen nationaler Gerichte ab und ist dabei der Brüssel I-VO von 2001 (EuGVO oder (1.) EuGVVO) nachempfunden, bleibt aber hinter der Regelung der Brüssel Ia-VO/(zweiten) EUGVVO von 2012 zurück.[1]

Ausgenommen sind steuer-, zoll- und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, außerdem die Rechts- und Handlungsfähigkeit von natürlichen Personen, eheliche Güterstände, Testamente und Erbrecht, Konkurse und Zwangsvergleiche, soziale Sicherheit und die Schiedsgerichtsbarkeit.

Das Vereinigte Königreich strebte nach dem Brexit den Beitritt an[1] und hatte diesen am 8. April 2020 beantragt.[2] Die Schweiz, Norwegen und Island unterstützten den Antrag.[3] Die Europäische Union bezog zuerst über ein Jahr keine klare Stellung, die Europäische Kommission erklärte am 5. Mai 2021,[4] dass sie den Beitritt ablehnt.[5]

  • Christian Oetiker, Thomas Weibel, Christiana Fountoulakis (Hrsg.): Lugano-Übereinkommen. Basler Kommentar. 3. Auflage. Helbing Lichtenhahn, Basel 2023, ISBN 978-3-7190-4179-3.
  • Anton K. Schnyder, Miguel Sogo: Lugano-Übereinkommen zum internationalen Zivilverfahrensrecht. Kommentar. 2. Auflage. Dike, Zürich / St. Gallen 2022, ISBN 978-3-03891-035-0.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b Johannes Ungerer: Folgen des harten Brexit im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht - Umgang mit alten und künftigen grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren und Rechtsverhältnissen. In: NJW. 2021, S. 1270 ff.
  2. Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Notification to the Parties of the Convention on Jurisdiction and the Recognition and Enforcement of Judgments in Civil and Commercial Matters, concluded at Lugano on 30 October 2007. 612-04-04-01 – LUG 2/20. 14. April 2020 (disputeresolutiongermany.com [PDF]).
  3. Peter Bert: Brexit und Lugano: Erster Jahrestag des britischen Beitrittsgesuchs. In: zpoblog.de. 8. April 2021, abgerufen am 29. April 2021 (deutsch).
  4. EUROPÄISCHE KOMMISSION: MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT - Bewertung des Ersuchens des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland um Beitritt zum Lugano-Übereinkommen von 2007. (PDF) COM(2021) 222 final. 4. Mai 2021, abgerufen am 5. Mai 2021.
  5. Peter Bert: Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Luganer Abkommen: Nein aus Brüssel. In: zpoblog.de. 4. Mai 2021, abgerufen am 5. Mai 2021 (deutsch).